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Finanzielle Förderprogramme für das Bauen im Bestand
Inzwischen haben sowohl Bund wie auch die Länder erkannt, daß im gebauten Bestand ein großes Energieeinsparpotential steckt, das zusätzlich dem steigenden Flächenverbrauch durch Neubauten entgegenwirkt. Für Sanierungen und Baumaßnahmen im Bestand gibt es mehrere Förderprogramme, über die wir Ihnen hier gerne einen Überblick geben möchten.

Energieberatungen
  Der erste Schritt im Rahmen einer energetisch sinnvollen Sanierung sollte immer die professionelle Analyse des zu sanierenden Gebäudes durch einen Energieberater sein. Dieser erarbeitet auf Basis der gegebenen Situation eine individuelle Empfehlung für weitergehende Arbeiten und Sanierungsschritte. Für viele Förderprogramme ist die Diagnose durch einen zertifizierten Energieberater sogar Voraussetzung.
Von Seiten des Staates gibt es für diese Analyse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Zuschuß in Höhe von 175,-- Eur für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie in Höhe von 250,-- Eur für Gebäude ab 3 Wohneinheiten im Rahmen der Initiative „Energiesparberatung vor Ort“.

Weitere Informationen zur Energiesparberatung vor Ort erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
www.bafa.de
Darüber hinaus bezuschusst das Umweltministerium Baden-Württemberg das Honorar des Energieberaters über den EnergieSparCheck bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Hierzu finden Sie nähere Informationen unter
www.energie-spar-check.de

KfW-Förderprogramme
  
Eine Möglichkeit der Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Altbau ist die Gewährung von zinsgünstigen Krediten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese werden über die Hausbanken beantragt. Folgende Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau kommen für die Sanierung im Bestand in Frage:

  - CO2-Gebäudesanierung
  
Hier gibt es verschiedene vordefinierte Maßnahmenpakete, die unter anderem den Austausch von Fenstern, die Erneuerung der Heizungsanlage, eine Fassaden- und Dachdämmung sowie die nachträgliche Dämmung der Kellerdecke beinhalten. Sollten Sie einen Zuschuß zu Ihren Sanierungsmaßnahmen statt eines Kredits bevorzugen, ist auch dies möglich. In diesem Fall wird Ihre Maßnahme mit  5 % (max. 2.500,-- Eur) bezuschusst.

  - Wohnraum modernisieren
  
Ähnlich wie beim Programm „ CO2-Gebäudesanierung“ gibt es auch hier zinsgünstige Kredite für Modernisierungsmaßnahmen zur Gebrauchswertsteigerung und Mängelbehebung (Standard) sowie für den Austausch von Fenstern und für Wärmeschutzmaßnahmen (Öko-Plus), auch außerhalb der o.g. Maßnahmenpakete.

  - Solarstrom erzeugen
  
Für den Einbau von Photovoltaik-Anlagen bietet das Programm „Solarstrom erzeugen“ zinsgünstige Kredite durch die KfW-Bank. Darüber hinaus bekommen Sie von Ihrem zuständigen Netzbetreiber eine auf 20 Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Weitere Infos zu den KfW-Krediten finden Sie auch unter www.kfw-foerderbank.de

 
Weitere Förderprogramme
  Darüber hinaus gibt es auch Förderprogramme für den Einsatz von nachwachsenden Dämmstoffen und für die Nutzung von erneuerbaren Energien. Darauf werden wir zu einem späteren Zeitpunkt noch mal differenziert eingehen.
  Weitere Informationen sowie einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme – sowohl für Bestands- wie auch Neubaumaßnahmen - erhalten Sie auch bei der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit: www.foerderdatenbank.de

Ihr Team von herb | architekten